Liebe Angehörige, liebe Betreuerinnen und Besucherinnen,
ab 05. Mai 2021 gelten, mit der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) vom 5. Mai 2021, folgende Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen. Vorbehaltlich möglicher Allgemeinverfügungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, die keine anderen oder strengeren Regelungen vorsehen.
https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung

Die tagesaktuellen Inzidenzwerte der Landkreise und kreisfreien Städten, siehe RKI. https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
*Eine Testverpflichtung entfällt wenn:
- Der/die zu besuchende Bewohner*in einen vollständigen Impfschutz besitzt oder als Genesene
einer SARS-CoV-2-Infektion gilt.
+ - Besucher*innen einen vollständigen Impfschutz besitzt oder als Genesene einer SARS-CoV-2-
Infektion gilt.
Vollständiger Impfschutz:
= wenn seit der letzten Impfung des empfohlenen Impfschemas mindestens 14 Tage vergangen sind
Genesene:
= die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes mittels positiven PCR-Testergebnisses nachgewiesene Infektion nachweisen können und
a. die Feststellung der Genesung noch keine sechs Monate zurückliegt oder
b. nach sechs Monaten zurückliegender Genesung mind. eine Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurde
Als Nachweise sind vorzuzeigen: Impfausweis, Impfbescheinigung bzw. nachvollziehbare Schreiben der SARS-CoV-2 Infektion durch Gesundheitsbehörden, Kliniken, niedergelassener Hausärzte sowie Laborbefunde und der Personalausweis.

Antigen Schnelltest für Besucher*innen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben, vor dem Besuch in unserer Einrichtung eine Antigen-Schnelltestung auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Dieser Test ist für Sie kostenfrei.
Ein durchgeführter Antigen-Schnelltest in einem lokalen Testzentrum, nicht älter als 24 Stunden (24 Stunden – gilt bis zum Ende der Besuchszeit) bzw. ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden), wird einem Test in der Einrichtung gleichgesetzt. Bitte die Bescheinigung im Original vorlegen. Die sogenannten Laientests/Selbsttestungen können nicht akzeptiert werden.
Ein negatives Testergebnis sowie der Nachweis als vollständig geimpfte oder genesene Person, entbindet Sie nicht von der Einhaltung der gültigen Hygienemaßnahmen innerhalb unserer Einrichtung. Das gilt besonders für das Tragen einer FFP 2 Maske während des gesamten Besuches.
Für Sie und Ihren Angehörigen bedeutet dies:
Die verpflichtende Registrierung der Besucher*innen und die kostenfreie Schnelltestung mit PoC-Antigen-Tests SARS-CoV-2 bindet personelle Ressourcen, die gerade in der SARS-CoV-2 Pandemie, nicht immer und unendlich zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund sind Besuche in unserer Einrichtung nur in dem folgenden Zeitfenster möglich:
Montag bis Freitag
Mögliche Besuchskorridore sind:
o 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr
o 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr
o 13.15 Uhr bis 14.15 Uhr
o 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr
o 15.45 Uhr bis 16.45 Uhr
Samstag zu den gleichen Zeiten. Aufgrund begrenzter Kapazitäten bitten wir Sie, dass sich am Samstag nur berufstätige Angehörige anmelden.
Besuche am Sonntag erfolgen nur mit Ausnahmeregelung (z.B. bei Bewohnergeburtstag, Sterbebegleitung).
Besucher müssen auf alle Zeitfenster gleichmäßig verteilt werden, die Realisierung von Wunschterminen wird deshalb nicht immer möglich sein. Bitte finden Sie sich eine halbe Stunde vor Besuchsbeginn am Besuchereingang zur Schnelltestung ein.
Wir bitten Sie, uns bei der Einhaltung des notwendigen Infektionsschutzes weiterhin zu unterstützen:
- Alle Besucher*innen tragen während der gesamten Besuchszeit eine FFP2 – Maske ohne Ventil. Wir bitte Sie, diese eigenständig zu beschaffen, um die Ressourcen der Einrichtung nicht unnötig zu belasten.
- Sehen Sie von häufigen bzw. täglichen Besuchen ab. Diese Kontaktreduzierung hilft, eventuelle Infektionsgeschehen in der Einrichtung weiter zu reduzieren und personelle Ressourcen zu sichern.
- Melden Sie immer Ihrer Besuche rechtzeitig bei uns an.
- Nutzen Sie möglichst die ausgewiesenen Besuchsflächen.
- Versuchen Sie, die Besuche, wenn möglich, außerhalb der Bewohnerzimmer zu gestalten z.B. Freigelände.
- Halten Sie weiterhin die Abstandsregelungen > 1,5 m ein.
Die Einrichtung dürfen nicht betreten:
- Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten
- Kontaktpersonen zu SARS-CoV-2 positive Personen,
- Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem, durch das RKI ausgewiesenen Risikogebiet, aufgehalten haben
Bei (möglichst telefonischen) Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Passen Sie bitte auch weiterhin gut auf sich, Ihre Familie und Ihre Gesundheit auf.
Terminvergabe für Besuche:
Montag – Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 03693 7140191
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
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