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Corona-Info

Stand 2. Mai 2022

Liebe Angehörige, liebe Betreuer*innen und Besucher*innen,

mit der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) vom 29. April 2022, gelten folgende Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen. Vorbehaltlich möglicher Allgemeinverfügungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, die keine anderen oder strengeren Regelungen vorsehen.

https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

aktuelle Besucherregelung als Download (*pdf)

Für alle Besuche in der Einrichtung gilt:

  • FFP2-Masken sind verpflichtend zu tragen

Eine Testpflicht vor dem Betreten der Einrichtung gilt für:

  • alle Personen, die keinen gültigen Immunstatus (geimpft oder genesen) nachweisen können (siehe Infektionsschutzgesetz § 22a)

Eine Testverpflichtung entfällt:

  • für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

Kinder und Jugendliche Besucher*innen

  • Bis zum vollendenden sechsten Lebensjahr besteht keine Maskenpflicht
  • Ab dem vollendenden sechsten Lebensjahr ist eine FFP2-Maske zu tragen

Antigen Schnelltest für Besucher*innen: (nur für Besucher*innen mit Testverpflichtung)

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben, vor dem Besuch in unserer Einrichtung eine Antigen-Schnelltestung auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Dieser Test ist für Sie kostenfrei. Diese Regelung gilt nur für Besucher*innen die der o.g. Testverpflichtung unterliegen.

Testnachweise:
Eine vorgelegte Testbescheinigung aus einer offiziellen und zugelassenen Teststelle, aus Bürgerteststellen, Gesundheitsämtern, Apotheken und Arztpraxen ist zulässig.
Testnachweise aus betrieblichen Testungen oder nicht nachvollziehbare Testnachweise werden nicht akzeptiert.

Belehrung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz gefälschter Dokumente, insbesondere des Testnachweises, zur Anzeige gebracht und ein Hausverbot erteilt werden können.

Ausstellen von Testbescheinigungen:
Nach aktueller Rechtslage werden keine Testbescheinigungen für Besucher*innen ausgestellt.

Ein negatives Testergebnis entbindet Sie nicht von der Einhaltung der gültigen Hygienemaßnahmen innerhalb unserer Einrichtung. Das gilt besonders für das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Besuches.

Anmeldung und Registrierung:

  • Es entfallen die Voranmeldung und die die Pflicht zur Registrierung.
  • Besucher*innen, die einer Testpflicht unterliegen (s.o.), melden sich vor dem Betreten der Einrichtung an und erhalten einen kostenfreien Antigenschnelltest.

Wir bitten Sie, uns bei der Einhaltung des notwendigen Infektionsschutzes weiterhin zu unterstützen:

  • Alle Besucher*innen tragen während der gesamten Besuchszeit eine FFP2-Maske. Wir bitten Sie, diese eigenständig zu beschaffen, um die Ressourcen der Einrichtung nicht unnötig zu belasten.
  • Halten Sie weiterhin die Abstandsregelungen > 1,5 m ein.

Die Einrichtung darf nicht betreten werden von:

  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten
  • Kontaktpersonen von SARS-CoV-2-positiven Personen,
  • Wenn Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem durch das RKI ausgewiesenen Risiko-, Hochrisiko-, oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, wird dringend von einem Besuch in unserer Einrichtung abgeraten.

Konkrete Umsetzung im AWO Seniorenzentrum Meiningen:

  • Nutzen Sie bitte ab sofort wieder die Haupteingänge des Pflegeheimes bzw. der Hausgemeinschaften. Beide Türen sind wieder offen.
  • Der Besuchereingang wird ab sofort wieder geschlossen.
  • Es gibt keine festgelegten Besuchszeiten.
  • Besucher, die der Testpflicht unterliegen, klingeln bitte an den jeweiligen Haupteingängen, und bitten eigenverantwortlich die diensthabende PFK, um einen Schnelltest vor der Einrichtung. Beachten Sie bitte: Es steht kein Mitarbeiter mehr ausschließlich zur Testung zur Verfügung. So kann es zu Wartezeiten kommen, wenn die diensthabende Pflegefachkraft gerade in der Bewohnerversorgung eingespannt ist.
  • Bringen Sie gerne Testbescheinigungen aus anerkannten Testzentren mit, insbesondere auch für Kinder – diese werden von uns vor Ort nicht getestet.
  • Bitte führen Sie Impfbescheinigungen, negative Schnelltestergebnisse und Genesenenbescheide für stichprobenhafte Kontrollen immer bei sich.

Bei (möglichst telefonischen) Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kontakt: 03693/7140-191 Mo. – Fr. 9.00 – 14.00 Uhr

Passen Sie bitte auch weiterhin gut auf sich, Ihre Familie und Ihre Gesundheit auf.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Ihre Einrichtungsleitung

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